Kosten
Hebammenhilfe kann jede Frau in Anspruch nehmen. Die meisten Leistungen in Schwangerschaft und Wochenbett bezahlt die Krankenkasse – für Sie entstehen dabei in der Regel keine Kosten.

Gesetzlich versichert
Bei gesetzlich Versicherten rechne ich die Hebammenleistungen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Dazu gehören unter anderem:
- Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
- Wochenbettbetreuung mit Hausbesuchen bis zu zwölf Wochen nach der Geburt, mit ärztlicher Verordnung auch länger
- Beratung bei Still- und Ernährungsfragen bis zum Ende der Stillzeit
Sie brauchen dafür keine Überweisung. Bringen Sie zum ersten Termin einfach Ihre Versichertenkarte mit.
Privat versichert
Private Krankenversicherungen übernehmen Hebammenleistungen meist ebenfalls, der Umfang hängt aber von Ihrem Tarif ab. Fragen Sie am besten vorab bei Ihrer Versicherung nach. Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen.
Familienhebamme
Die Begleitung durch eine Familienhebamme ist ein freiwilliges und niedrigschwelliges Angebot der Frühen Hilfen und für Familien kostenfrei.
Entwicklungspsychologische Beratung (EPB)
Informationen zur EPB finden Sie unter EPB – Ablauf und Kosten.
Fragen zu den Kosten?
Bei Detailfragen helfe ich Ihnen gern weiter. Sie erreichen mich per E-Mail an info@corneliawiller.de oder über das Kontaktformular.